Gesetze / Grundwasserverordnung
GrwV§ 1 Begriffsbestimmungen
Stand: 26.10.2022
Für diese Verordnung gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:
Wird zitiert von 3 Entscheidungen zu § 1 GrwV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- OVG Niedersachsen, 28.01.2025 – 10 KN 66/22Zitiert von 7
- OVG Niedersachsen, 21.11.2023 – 7 KS 8/21Zitiert von 7
- OLG Karlsruhe, 29.12.2016 – 12 U 14/16
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
04.08.2016 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. August 2016 (BGBl. I 1972)
BGBl. 2016 I S. 1972
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.